Insolvenzbekanntmachungen einfach erklärt

Insolvenzbekanntmachungen dienen der öffentlichen Bekanntgabe von Insolvenzverfahren. Das hilft vor allem Gläubigern dabei, sich über die Existenz oder den Stand eines Insolvenzverfahrens zu informieren.

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Mit Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Schuldners in liquide Mittel umgewandelt, damit möglichst viele offene Forderungen von Gläubigern beglichen werden können.

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Insolvenzverfahren sind gerichtliche Verfahren, die bei Zahlungsunfähigkeit oder eines Unternehmens oder einer Privatperson eingeleitet werden.

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Insolvenzbekanntmachungen werden von den Insolvenzgerichten veröffentlicht und sind für jeden einsehbar.

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Es gibt einige wenige Branchen, die sogar von Insolvenzbekanntmachungen profitieren können

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B2B-Unternehmen sollten Insolvenzbekanntmachungen immer im Auge behalten. Wir zeigen Ihnen den effizientesten Weg.

Insolvenzbekanntmachungen dienen der öffentlichen Bekanntgabe von Insolvenzverfahren. Das hilft vor allem Gläubigern dabei, sich über die Existenz oder den Stand eines Insolvenzverfahrens zu informieren.

Insolvenzbekanntmachungen enthalten Informationen über den Insolvenzschuldner, den Insolvenzverwalter, das Insolvenzgericht und den Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens. Sie werden von den Insolvenzgerichten der örtlich zuständigen Amtsgerichte veröffentlicht und können auch mit der Biz Engine® von jedermann abgerufen werden.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Insolvenzbekanntmachungen genau sind und warum es für einen effizienten B2B-Vertrieb wichtig ist, sich regelmäßig sowohl im eigenen Kundenstamm, als auch vor der Zusammenarbeit mit einem neuen Unternehmen über neue Insolvenzbekanntmachungen zu informieren.

Außerdem präsentieren wir Ihnen eine erfolgreich erprobte Best Practice, mit der Sie Insolvenzbekanntmachungen im eigenen Kundenstamm prüfen, ohne viel Zeit und Aufwand zu investieren – damit Ihr Vertriebsteam sich ganz ungestört um die wirklich wichtigen Aufgaben im Vertrieb kümmern kann.

Insolvenzbekanntmachungen sind öffentliche Bekanntmachungen von Insolvenzverfahren. Dieses ist ein gerichtliches Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder gar einer natürlichen Person eingeleitet wird. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, das Vermögen des Schuldners in liquide Mittel umzuwandeln, damit noch möglichst viele offene Forderungen von Gläubigern oder Rechnungen der insolventen Privatperson beglichen werden können. 

Hierzu wird ein Insolvenzverwalter bestellt und die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, der dann über die Verteilung der Insolvenzmasse entscheidet.

Wer veröffentlicht Insolvenzbekanntmachungen?

Insolvenzbekanntmachungen werden von den Insolvenzgerichten veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die örtlich zuständigen Amtsgerichte, die sowohl für die Eröffnung als auch die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständig sind.

Die Insolvenzgerichte veröffentlichen die Insolvenzbekanntmachungen dabei auf einem zentralen Insolvenzportal, das von der Bundesrechtsanwaltskammer betrieben wird. Alle Insolvenzbekanntmachungen sind dort bundesweit abrufbar.

Welche Informationen enthalten Insolvenzbekanntmachungen?

Insolvenzbekanntmachungen enthalten verschiedene Informationen über das Insolvenzverfahren. Dazu gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift des Insolvenzschuldners
  • Art des Insolvenzverfahrens (z.B. Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz)
  • Name und Anschrift des Insolvenzverwalters (um eine Kontaktaufnahme durch die Gläubiger zu ermöglichen)
  • Name und Anschrift des Insolvenzgerichts
  • Datum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Fristen und Termine im Insolvenzverfahren

Wer kann Insolvenzbekanntmachungen einsehen? 

Insolvenzbekanntmachungen sind öffentlich zugänglich und können von jedem abgerufen werden. Hier können sich die Gläubiger, aber auch die Schuldner selbst über den Stand ihres Insolvenzverfahrens informieren.

Wer könnte von Insolvenzbekanntmachungen profitieren?

Da hinter einer Insolvenzbekanntmachung immer ein Gerichtsverfahren steht, bei dem versucht wird, Schulden eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder einer Privatperson zu begleichen, ist davon auszugehen, dass es bei einem Insolvenzverfahren mehr Verlierer als Gewinner gibt: Schließlich impliziert die Existenz einer Insolvenzbekanntmachung, dass es einen Schuldner gibt, der in Geldnot geraten ist und damit auch einen oder sogar mehrere Gläubiger, deren Forderungen womöglich niemals beglichen werden.

Allerdings können bestimmte Branchen, wie zum Beispiel Insolvenzverwalter oder Anwälte, die auf Insolvenzrecht spezialisiert sind, von Insolvenzbekanntmachungen profitieren. Insolvenzverwalter können beispielsweise durch Insolvenzbekanntmachungen auf neue Insolvenzverfahren aufmerksam werden und sich so um neue Mandate bemühen. Anwälte, die auf Insolvenzrecht spezialisiert sind, können durch Insolvenzbekanntmachungen ebenfalls potenzielle Mandanten finden.

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Darum sollten Sie Insolvenzverfahren immer im Auge behalten

Es kann sinnvoll sein, sich regelmäßig darüber zu informieren, welche Kunden in Ihrem Kundenstamm womöglich insolvent gegangen sind. Denn wenn ein Kunde Insolvenz anmeldet, kann das auch Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, insbesondere wenn Sie noch offene Forderungen gegenüber diesem Kunden haben.

Durch eine regelmäßige Überprüfung der Insolvenzbekanntmachungen können Sie frühzeitig erfahren, ob ein Kunde Insolvenz angemeldet hat und entsprechend reagieren.

Sie können dann beispielsweise Ihre offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und prüfen, ob Sie Anspruch auf eine sogenannte Insolvenzquote haben.

Außerdem sollten Sie unbedingt Ihre (künftigen) Geschäftsbeziehungen mit diesem Kunden neu bewerten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen oder die Geschäftsbeziehung an diesem Punkt aufgrund der Zahlungsunfähigkeit beenden.

Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass nicht jede Insolvenz automatisch bedeutet, dass Sie als Lieferant oder Dienstleister betroffen sind. Es ist daher ratsam, in jedem Insolvenzfall zu prüfen, ob und welche Auswirkungen die Insolvenz eines Kunden auf Ihr Unternehmen hat.

Wie prüfe ich Insolvenzbekanntmachungen am effizientesten?

Die effizienteste Möglichkeit, um regelmäßig über Insolvenzbekanntmachungen informiert zu bleiben, ist die Nutzung von spezialisierten Informationsdiensten. Es gibt verschiedene Anbieter, die eine umfassende Datenbank mit Insolvenzbekanntmachungen führen und diese regelmäßig aktualisieren. Hier sind einige Möglichkeiten:

Der Bundesanzeiger:

Der Bundesanzeiger ist die offizielle Plattform zur Veröffentlichung von Insolvenzbekanntmachungen in Deutschland. Sie können die Insolvenzbekanntmachungen auf der Website des Bundesanzeigers kostenlos einsehen und nach bestimmten Kriterien suchen.

Der spezialisierte Informationsdienst von neugeschaeft:

neugeschaeft verfügt neben zahlreichen Firmeninformationen und Wirtschaftsdaten über eine umfassende Datenbank mit Insolvenzbekanntmachungen.

Mit Biz Engine® von neugeschaeft steht Ihnen eine KI-basierte Suchmaschine zur Verfügung, mit der Sie gezielt und einfach nach Insolvenzbekanntmachungen suchen können.

Zusätzlich legen Sie Suchprofile an, die Sie bei der routinierten Abfrage von Insolvenzbekanntmachungen bestmöglich unterstützen.

Immer auf dem Laufenden mit den automatischen Benachrichtigungen von neugeschaeft:

In diesem Artikel sind wir bereits ausführlich darauf eingegangen, wieso eine regelmäßige Überprüfung von bestehenden oder neuen Insolvenzbekanntmachungen wichtig für Unternehmen ist, die im B2B-Vertrieb tätig sind:

Sie halten sich über die Zahlungsfähigkeit Ihrer Geschäftspartner auf dem Laufenden und schützen Ihr Unternehmen gleichzeitig vor Zahlungsausfällen und schwierigen Geschäftsbeziehungen, die Ihrer Firma schaden könnten.

Und obwohl der regelmäßigen Prüfung von Insolvenzbekanntmachungen ein so großer Nutzen zukommt, wird sie in der Praxis im Tagesgeschäft gerne mal vernachlässigt. Der Grund: Die Prüfung ist aufwändig und erfordert wertvolle Zeit, die womöglich an anderer Stelle fehlt. Zeit, mit der gerade im Vertrieb möglichst effizient umgegangen werden muss.

Deshalb hat neugeschaeft eine maßgeschneiderte Lösung für den Vertrieb entwickelt, die die Prüfung von Insolvenzbekanntmachungen nicht nur vereinfacht und beschleunigt, sondern vollständig automatisiert:

So können Sie personalisierte Suchprofile anlegen und automatisierte Benachrichtigung einstellen, wenn es im für Sie relevanten Vertriebsgebiet eine neue Insolvenzanmeldung gibt. Und damit Ihnen im Vertriebsalltag auch wirklich keine Insolvenzbekanntmachung entgeht, wählen Sie ganz einfach den Benachrichtigungsweg, mit dem Sie in der Praxis am besten arbeiten können.

Mögliche Benachrichtigungs-Möglichkeiten sind:

  • Insovenzbekanntmachung als Push-Benachrichtigung
  • Insovenzbekanntmachung per E-Mail
  • Insovenzbekanntmachung in Ihrem Mini CRM von neugeschaeft

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